Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Fördermitgliedschaft im Verein jazzambach

 

§ 1 Geltungsbereich und Zweck der Fördermitgliedschaft

(1) Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten von Fördermitgliedern des Vereins jazzambach mit Sitz in Götzis.

 

(2) Fördermitglieder unterstützen den Verein ideell und/oder materiell, insbesondere durch die Zahlung eines jährlichen Förderbeitrags. Sie fördern damit die Ziele des Vereins, insbesondere die Durchführung des Festivals jazzambach sowie begleitender Programme.

 

(3) Fördermitglieder sind keine ordentlichen Mitglieder im Sinne der Vereinssatzung und haben daher kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

 

§ 2 Arten der Fördermitgliedschaft & Leistungen

(1) Fördermitglieder können zwischen folgenden Kategorien wählen:

 

Jazz-Fan

Jahresbeitrag: € 100

Leistung: 1 Ticket für das Eröffnungskonzert des Festivals (18. Februar 2026)

 

Jazz-Enthusiast

Jahresbeitrag: € 300

Leistung: 1 Ticket für das Eröffnungskonzert + 1 weiteres Konzertticket nach Wahl

 

Jazz-Mäzen

Jahresbeitrag: € 500

Leistung: 1 Festivalpass für alle Konzerte + Nennung auf der Website des Vereins als Unterstützer*in

 

(2) Die Leistungen verstehen sich als freiwillige, vom Verein gewährte Zuwendungen und können im Einzelfall abweichen (z. B. bei ausverkauften Veranstaltungen).

 

(3) Der Verein informiert Fördermitglieder regelmäßig über Neuigkeiten, Programme und Aktivitäten – vorzugsweise per E-Mail oder über den Newsletter.

 

§ 3 Förderbeitrag & Zahlungsmodalitäten

(1) Der jeweilige Jahresbeitrag wird mit Beginn der Fördermitgliedschaft fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder im SEPA-Lastschriftverfahren.

 

(2) Eine Ermäßigung oder ein Erlass des Beitrags kann in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag hin vom Vorstand genehmigt werden.

 

(3) Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Über eventuelle Erhöhungen wird im Vorfeld informiert.

 

§ 4 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Fördermitgliedschaft wird jeweils für ein Kalenderjahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt.

 

(2) Die Kündigung muss bis spätestens 1. Dezember für das Folgejahr beim Verein eingegangen sein (per E-Mail oder Post).

 

(3) Eine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge ist ausgeschlossen.

 

(4) Der Verein behält sich das Recht vor, eine Fördermitgliedschaft bei grobem Verstoß gegen die Vereinsziele oder das Ansehen des Vereins mit sofortiger Wirkung zu beenden.

 

§ 5 Teilnahme an Veranstaltungen

(1) Fördermitglieder sind herzlich eingeladen, an ausgewählten Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur im Rahmen der jeweils angebotenen Leistungen (siehe § 2).

 

(2) Fördermitglieder werden zur Jahreshauptversammlung des Vereins eingeladen, haben dort jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht.

 

§ 6 Haftung

(1) Der Verein haftet nicht für Schäden, die Fördermitgliedern durch die Nichtverfügbarkeit von angebotenen Leistungen entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

§ 7 Datenschutz

(1) Die zur Verwaltung der Fördermitgliedschaft erforderlichen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

(3) Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Feldkirch.

 

Stand: August 2025